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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99 (https://dejure.org/2000,10869)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.06.2000 - L 16 KR 4/99 (https://dejure.org/2000,10869)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - L 16 KR 4/99 (https://dejure.org/2000,10869)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Ob eine sozialversicherungsrechtliche Position dem Grundrechtsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt, bestimmt sich danach, ob sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und der Sicherung seiner Existenz dient (BVerfGE 69, 272, 302).

    Die Eigentumsgarantie erfasst daher die Versichertenrente sowie die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 95, 143, 160; 87, 348, 355; 75, 78, 96; 69, 272, 298).

    An diesem Grundrechtsschutz nimmt auch der bei tragsfinanzierte Krankenversicherungsanspruch teil (BVerfGE 69, 272, 306).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Aus Gründen und Interesse der sozialen Gerechtigkeit ist es danach zulässig auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder abzustellen (BVerfGE 79, 223, 237).

    Renten- wie Versorgungsbezüge beruhen aber auf dem früheren beruflichen Einkommen und sind daher ein Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten (BVerfGE 79, 223, 238).

  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 7/95

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Bezüglich letzterer Frage erklärte sich der Kläger mit dem Ruhen des Widerspruchsverfahrens im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.06.1996 - 12 RK 7/95 - (= USK 9670) einverstanden.

    Der Senat brauchte nicht über die Frage zu entscheiden, ob der Rechtsstreit auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht - BVerfG - die Frage vorzulegen ist, ob die Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 SGB V i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 GSG vom 21.12.1992 und in Art. 56 Abs. 1 Satz 1 GRG vom 20.12.1988 i.V.m. Art. 56 Abs. 3 Halbs. 1 GRG i.d.F. des Art. 25 Nr. 1 GSG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, soweit danach Rentner, welche die Vorversicherungszeiten zusammen mit solchen Zeiten einer freiwilligen Versicherung erfüllen, in denen sie als Beschäftigte wegen Überschreitens der Entgeltgrenzen des § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO und des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1 SGB V versicherungsfrei waren und Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 405 Abs. 1 RVO oder § 257 Abs. 1 SGB V hatten, von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen und auf eine fortbestehende freiwillige Versicherung ohne die Beitragsvorteile versicherungspflichtiger Rentner verwiesen sind (vgl. dazu BSG Beschluss vom 26.06.1996 - 12 RK 7/95 - = USK 9670), nachdem sich die Beteiligten darüber verglichen haben, dass die Beklagte für den Fall einer solchen Verfassungswidrigkeit eine erneute Entscheidung über die Beitragsbelastung des Klägers treffen wird.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Die Eigentumsgarantie erfasst daher die Versichertenrente sowie die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 95, 143, 160; 87, 348, 355; 75, 78, 96; 69, 272, 298).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Die Eigentumsgarantie erfasst daher die Versichertenrente sowie die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 95, 143, 160; 87, 348, 355; 75, 78, 96; 69, 272, 298).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Die dieser Personengruppe eingeräumten Vergünstigungen konnte der Gesetzgeber auch den freiwillig Versicherten zugute kommen lassen, er musste dieses aber nicht tun (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7 S. 22).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Diese Bezüge sind in Höhe des Zahlbetrags anzurechnen, auch wenn sie auf freiwilligen Beiträgen beruhen und selbst wenn sie vom Versicherten allein auf gebracht worden sind (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 48 S. 210; BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 1 S. 3 ff.).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Die Eigentumsgarantie erfasst daher die Versichertenrente sowie die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 95, 143, 160; 87, 348, 355; 75, 78, 96; 69, 272, 298).
  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 15/88

    Beitragspflichtiger Rentenzahlbetrag bei Versicherungspflichtigen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Diese Bezüge sind in Höhe des Zahlbetrags anzurechnen, auch wenn sie auf freiwilligen Beiträgen beruhen und selbst wenn sie vom Versicherten allein auf gebracht worden sind (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 48 S. 210; BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 1 S. 3 ff.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 16 KR 4/99
    Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; ungleiche Behandlungen und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2019 - L 4 KR 415/18
    Einkünfte aus Altersrenten und Betriebspensionen sind mithin auch dann mit dem vollen Zahlbetrag bei der Bemessung des Beitrags zur freiwilligen Krankenversicherung zu berücksichtigen, wenn die Einkünfte auf freiwilligen Beiträgen zur Alterssicherung beruhen und vom Versicherten allein aufgebracht worden sind (LSG Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2000 - L 16 KR 4/99, juris).
  • SG Gelsenkirchen, 06.02.2014 - S 17 KR 366/13

    Erhebung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung aus einer einmaligen

    Dies gilt selbst dann, wenn diese Einkünfte auf freiwilligen Beiträgen zur Alterssicherung beruhen und vom Versicherten allein aufgebracht worden sind (BSG, 06.02.1992, 12 RK 37/91; LSG NRW, 15.06.2000, L 16 KR 4/99) und wie z.B. Altersrenten aus einer Pensionskasse (BSG, 06.09.2001, B 12 KR 40/00 R und B 12 KR 5/01 R) oder auch Unfallrenten aus einem privaten Versicherungsvertrag (BSG, 06.09.2001, B 12 KR 14/00 R), bei Versicherungspflichtigen keine beitragspflichtigen Einnahmen darstellen.
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